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Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen unserer Investoren, die sich im Rahmen einer Schwarmfinanzierung an einem Unternehmen beteiligen wollen:
Was muss ich machen, um an einer Schwarmfinanzierung teilnehmen zu können?
Sie müssen sich auf der Seite des Unternehmens, in das Sie investieren möchten, bei unserem Schwarmfinanzierungsportal registrieren. Anschließend finden Sie dort alle nötigen Dokumente. Eine genaue Beschreibung des Vorgehens finden Sie in unserer Schritt für Schritt Beschreibung.
Welche Kosten entstehen für Investoren?
Investoren tragen bei unserem Ansatz der Schwarmfinanzierung keinerlei Kosten. Sie zahlen lediglich die Briefmarke für die Übersendung des Genussrechtsantrags. Natürlich ist die beabsichtigte Investitionssumme an das Unternehmen zu zahlen.
Wie wird das investierte Geld verwaltet?
Während der Finanzierungsphase wird das Geld auf einem Treuhandkonto gehalten. Sobald die Finanzierung erfolgreich ist, wird es dem jeweiligen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen kann das Kapital eigenverantwortlich verwenden.
Wie lange steht ein Unternehmen zur Investition auf Mashup-Finance bereit?
Prinzipiell ist ein Finanzierungszeitraum zur jeweiligen Schwarmfinanzierung definiert. Diesen können Sie auf der Seite der jeweiligen Unternehmensvorstellung finden. Sollte das maximale Finanzierungsvolumen erreicht werden, endet die Schwarmfinanzierung. Eventuell schon ausgefüllte und eingeschickte Genussrechtsanträge können dann nicht mehr berücksichtigt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Was sind Genussrechte?
Die Genussrechte sind Vereinbarungen, die schuldrechtliche Ansprüche vermögensrechtlicher Art gegen das ausgebende Unternehmen begründen. Das Unternehmen gewährt dem Genussrechtsinhaber für das von ihm eingezahlte Genussrechtkapital eine Beteiligung am Erfolg des Unternehmens. Der Genussrechtsinhaber ist nicht Gesellschafter und hält keine gesellschaftertypischen Mitgliedsrechte wie Mitwirkungs- und Kontrollrechte, sondern mitgliedschaftsähnliche Vermögensrechte.
Gehe ich als Investor (Zahlungs-)Verpflichtungen ein?
Über die Investition in die Genussrechte hinaus entstehen für Sie keinerlei Zahlungsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen.
Welche Rechte haben Investoren?
Die Rechte und Ansprüche sind in den jeweiligen Genussrechtsbedingungen und in dem Genussrechtsantrag definiert. Generell haben Sie keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs-und Kontrollrechte, da Genussrechte keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung darstellen. Auch eine Mitsprache bei Geschäftsentscheidungen oder im operativen Geschäft ist nicht vorgesehen. Bei der evtl. sehr hohen Anzahl der Investoren wäre die auch nicht durchführbar. Sie können aber jederzeit über Mansup Finance oder direkt mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen. Außerdem werden wir die Investoren über die Entwicklung der Unternehmen auf dem Laufenden halten.
Wie lange laufen die Genussrechte / gibt es ein Laufzeitende?
Prinzipiell können Genusscheine zeitlich unbegrenzt laufen. Die jeweiligen Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte den konkreten Genussbedingungen.
Was ist, wenn das Mindest-Finanzierungsvolumen für ein Investment nicht erreicht wird?
In diesem Fall wird Ihnen der vollständige Investitionsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto vom Treuhänder zurück überwiesen.
